Gästehaus Korz
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Anschrift

Weinstube Jupp Korz
Ringstraße 28
55546 Hackenheim
(Weinstube ist zurzeit geschlossen)

Gästehaus Jupp + Kerstin Korz GbR
Pfarrgasse 5
55546 Hackenheim

Telefon: 06 71 / 6 66 41
E-mail: weingutjuppkorz@hotmail.de





Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gästehaus Jupp Korz

Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem oben genannten Gästehaus abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Gästehausübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

Im Rahmen der Ausübung unseres Hausrechts sind alle Gäste, die eine Buchung vornehmen oder einchecken, verpflichtet, sich mit vollständigen Kontaktdaten, einschließlich Adresse, Telefonnummer und Personalausweisnummer, in unser Anmeldeformular einzutragen.

 

Reservierung
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das oben genannte Gästehaus ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Gästehauses bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Gästehaus ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Gästehauses entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Desweiteren ist die Bezahlung mit EC-Karte möglich. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Gästehaus alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Gästehaus die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Hält sich der Gast länger als 4 Tage im Gästehaus auf, so ist das Gästehaus berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

Vorauszahlungen
Das Gästehaus ist berechtigt von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Das Gästehaus kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

Stornierungen, Stornobedingungen
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder des Gästehauses kann gegenseitig berechnet werden:

Stornierung zwischen 8 Wochen und 4 Wochen vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 50% der bestellten/reservierten Leistungen
Stornierung zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 65% der bestellten/reservierten Leistungen
Stornierung zwischen dem 13. Tag und 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen 80% der bestellen/reservierten Leistungen
Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen sowie Nicht-Anreise: Berechnung von 90% der bestellten/reservierten Leistungen.
Die Stornogebühren gelten auch bei teilweiser Stornierung der bestellten/reservierten Leistungen.

Dem Gast bleibt unbenommen, ob dem Gästehaus ein geringer oder gar kein Schaden durch die Stornierung entstanden ist.

Haftung
Für die Haftung des Gästehauses gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Gästehaus, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
Beschädigt ein Gast Eigentum vom Gästehaus Jupp Korz, so ist dieser Gegenstand vollständig zu ersetzen.
Wird ein Gegenstand beschädigt von dem immer zwei notwendig sind (z.B. Nachttischlampen), so müssen beide Artikel ersetzt werden, damit das Bild wieder stimmig ist.

Sonstige Bestimmungen
a) In den öffentlichen Bereichen des Gästehauses ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschließenden Regelung.
c) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen dem Gästehaus und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist das Landgericht Bad Kreuznach.

Widerruf von Reservierungen
Hat das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kann das Gästehaus jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.

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